Unterweisung nach ASchG §§ 12 und 14
Sie haben sich neue Absturzsicherungen gekauft und möchten, dass Ihr Personal in der Handhabung geschult wird?
Sie befinden sich in Umstellung des Aufgabenbereiches Ihrer Firma?
Arbeitsverfahren haben sich geändert?
Wir übernehmen die Unterweisung nach ASchG §§ 12 und 14.
So können Sie die Akzeptanz der Ausrüstung erhöhen und den optimalen Schutz der MitarbeiterInnen sowie die Arbeitseffizienz der Anwender optimieren.
Mit diesem Lehrgang erfüllen Sie die gesetzlichen Bestimmungen.
